Marktanreizprogramm: Geld vom Staat für die Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist eine der sparsamsten und umweltfreundlichsten Heiztechniken überhaupt
Eine Tatsache die vielen Fachleuten bekannt ist. Dennoch wurde die Wärmepumpe in staatlichen Förderprogrammen bis jetzt übersehen. Seit 1. Januar 2008 hat sich das maßgeblich geändert. Mit der neuen, von der Bundesregierung beschlossenen Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien, wurde die Wärmepumpe in das sogenannte Marktanreizprogramm aufgenommen. Je nach System, Effizienz und Anwendungsfall (Neubau oder Modernisierung) wird die Wärmepumpe jetzt mit Zuschüssen bis zu 850 bzw. bis zu 3.000 Euro gefördert. Dies zeigt, dass die Bundesregierung in Zukunft im Bereich der Regenerativen Energien verstärkt auch auf die Wärmepumpe setzen wird.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Förderfähig sind sowohl Luft/Wasser Wärmepumpen als auch Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpen. Wichtig für die Förderung ist die Effizienz des Systems. So schreibt das Gesetz Mindestwerte für die sogenannte „Jahresarbeitszahl“ (JAZ) vor. Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen wird eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 im Neubau und 3,7 im Gebäudebestand gefordert. Die Anforderungen an Luft/Wasser-Geräte liegen bei 3,5 im Neubau und 3,3 im Gebäudebestand. Die Jahresarbeitszahl muss vom Installateur in Form einer „Fachunternehmererklärung“ bestätigt werden. Zur Überprüfung der Werte ist der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers vorgeschrieben.
Die Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung wird in Wohngebäuden nach der Wohnfläche und in Nichtwohngebäuden nach der beheizten Nutzfläche berechnet. Abhängig von Technik und Anwendungsfall werden Wärmepumpen mit bis zu 20 Euro pro Quadratmeter gefördert. Die Höchstförderungssumme ist allerdings begrenzt. Noch höhere Zuschüsse lassen sich durch bessere Jahresarbeitszahlen und durch Kombination der Wärmepumpe mit einer Solarthermie-Anlage erreichen.
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie kleine und mittlere Unternehmen als auch kommunale Einrichtungen. Gefördert werden nur Anlagen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits fertiggestellt sind. Der Antrag kann bis zu einem halben Jahr rückwirkend gestellt werden. Dabei dürfen die ersten Arbeiten nicht vor dem 16. Oktober 2006 begonnen worden sein.
Das Förderungsprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgewiesen. Weitere Details finden Sie unter www.bafa.de