Garantiebedingungen

alpha innotec Österreich

Gültig ab März 2023

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Die ait-austria GmbH gibt für das Fabrikat ALPHA INNOTEC dem Endkunden bzw. Endnutzer eine Herstellergarantie für ausschließlich von der ait-austria GmbH in Österreich in Verkehr gebrachte und von ait-austria GmbH selbst oder einem dafür befähigten bzw. konzessionierten Fachbetrieb in Österreich installierte Wärmepumpen - unter folgenden Voraussetzungen:

§ 1 Zustandekommen des Garantievertrages:
Der produktbezogene Garantievertrag zwischen der ait-austria GmbH (nachfolgend ait) und dem Endkunden kommt durch die von ait selbst oder deren
autorisierten Partnerbetrieb durchgeführte Inbetriebnahme und die darauffolgende Übergabe des Garantiezertifikats an den Endkunden zustande. Ebenso sind
die in der obigen Einleitung angeführten Rahmenbedingungen fixe Voraussetzung für einen aufrechten Garantievertrag. Zum Erlangen des Garantieanspruchs
ist Voraussetzung, dass die ALPHA INNOTEC-Wärmepumpe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maximal 500 Betriebsstunden aufweist.

§ 2 Garantiezeit:
Die Werks-Garantie beträgt drei Jahre, jedoch bis

  • max. 10.000 Betriebsstunden für Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 8.000 Betriebsstunden für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 12.000 Betriebsstunden für leistungsgeregelte Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 12.000 Betriebsstunden für leistungsgeregelte Sole/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 8.000 Betriebsstunden für Wärmepumpen der Profi-Serie

Bei Abschluss einer „5 Jahre Werks-Garantie“ beträgt die Garantiezeit
fünf Jahre, jedoch bis

  • max. 15.000 Betriebsstunden für Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 12.500 Betriebsstunden für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 17.500 Betriebsstunden für leistungsgeregelte Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 17.500 Betriebsstunden für leistungsgeregelte Sole/Wasser-Wärmepumpen
  • max. 12.500 Betriebsstunden für Wärmepumpen der Profi-Serie

Dabei gilt der früher erreichte Wert. Werden die maximalen Betriebsstunden vor Ablauf von drei bzw. fünf Jahren erreicht, endet auch die Garantiezeit vor
Ablauf von drei bzw. fünf Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit der als mangelfrei bescheinigten Inbetriebnahme der Wärmepumpe durch den
Werkskundendienst von ait oder einen ausdrücklich für diese Tätigkeit von ait autorisierten Partnerbetrieb zu laufen. Die Garantiezeit gilt absolut und verlängert
sich im Falle der Behebung von unter Garantie fallende Mängel während der Garantiezeit nicht. Eine Verlängerung der Garantielaufzeit von drei auf fünf Jahre
muss immer innerhalb der ersten 12 Monate nach einer offiziellen Inbetriebnahme erfolgen. Garantieverlängerungen zu späteren Zeitpunkten oder mit anderen
Laufzeiten unterliegen ggf. besonderen Bedingungen, die in der jeweiligen ALPHA INNOTEC - Gesamtpreisliste und/oder unter www.alpha-innotec.at angeführt
sind. Jeder über drei Jahre Laufzeit hinausgehende Garantiezeitraum setzt eine durchgängige Verbindung der Wärmepumpe zum Fernwartungsserver
heatpump24.com voraus.

§ 3 Inhalt der Garantie:
Die ait-austria GmbH garantiert während der Garantiezeit die Funktionstüchtigkeit für ALPHA INNOTEC-Heizungswärmepumpen.
Die Garantie gilt unter nachfolgend benannter Grundvoraussetzung: Die Installation der Anlage und Geräte erfolgt unter Berücksichtigung
und Anwendung aller aktuell gültigen Regeln der Technik. Die Anlage wird bei der Inbetriebnahme als mangelfrei und gemäß der Herstellerdokumentation sowohl hydraulisch, als auch elektrotechnisch als errichtet bescheinigt. Die ait-austria GmbH garantiert während der unter § 2 angeführten Garantiezeit die Funktionstüchtigkeit für -ALPHA INNOTEC-Heizungswärmepumpen. Die Garantie gilt unter nachfolgend benannter Grundvoraussetzung: Die Installation der Anlage und Geräte erfolgt unter Berücksichtigung und Anwendung aller aktuell gültigen Regeln der Technik. Die Anlage wird bei der Inbetriebnahme als mangelfrei und gemäß der Herstellerdokumentation sowohl hydraulisch, als auch elektrotechnisch als errichtet bescheinigt. Die durchschnittliche Laufzeit muss bei Fixspeed-Wärmepumpen mindestens 15 Minuten und bei invertergeführten Wärmepumpen mindestens 30 Minuten betragen.

§ 4 Garantieausschlussgründe:
Keine Garantie besteht für Schäden, für die eines oder mehrere der folgenden Ereignisse zumindest mitursächlich gewesen ist:
a) durch Unfall, d.h. durch ein auf das Gerät unmittelbar von außen plötzlich einwirkendes Ereignis;
b) durch unsachgemäße oder mutwillige Handlungen;
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Erdbeben, Erdrutsch,
Überschwemmung, Kernenergieunfall, Verschmorung oder Brand;
d) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, sonstige hoheitliche Eingriffe;
e) durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion der Wärmepumpe etwa durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den
Hersteller zugelassen sind;
f) durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles bei Service, Wartung oder Reparatur des Geräts;
g) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie bei von der Herstellerdokumentation abweichender Installation;
h) die durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder durch Mangel an Betriebsstoffen oder Mangel der Betriebsstoffe entstehen;
i) Gründe, für die ein Dritter einzustehen hat bzw. deren Behebung im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt;
j) Bei Einsatz von Heizungswasser, welches weder den gesetzl. Vorgaben noch der ÖNORM H-5195 (oder nachfolgend) entspricht
Steht eine Funktionsstörung des gelieferten Gerätes mit den vorbenannten Punkten in Zusammenhang, so gilt hierfür die Herstellergarantie nicht.

§ 5 Inhalt und Umfang der Garantieansprüche:
1) Die Garantie begründet keine Ansprüche gegen den Garantiegeber auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.
2) Soweit der Garantiegeber den gemeldeten Garantiefall als Garantiefall anerkannt hat, ist er nach seiner Wahl zur Nacherfüllung (Nachbesserung
und/oder Nachlieferung) berechtigt.
3) Bei endgültig fehlgeschlagener Nacherfüllung verpflichtet sich der Garantiegeber gegenüber dem Endkunden, den Zeitwert der Wärmepumpe zu
ersetzen.
4) Weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht.
Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden des Endkunden.
5) Garantieansprüche gegen den Garantiegeber bestehen nicht, wenn der Endkunde Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Funktionsstörung
der Wärmepumpe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme hat.

§ 6 Geltendmachung der Ansprüche:
Der Endkunde hat unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) die Funktionsstörung der Wärmepumpe schriftlich seiner Heizungsinstallationsfirma und/oder
dem Garantiegeber anzuzeigen.

§ 7 Verjährung der Garantieansprüche:
Die Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren zwölf Monate ab Funktionsstörung, spätestens jedoch zwölf Monate nach Ablauf der Garantiezeit.

§ 8 Geltungsbereich der Garantie:
Die Garantie gilt nur für in Österreich installierte und von der ait-austria GmbH in Österreich in Verkehr gebrachte Geräte.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Für diese Garantievereinbarung und die daraus resultierenden Ansprüche und Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Soweit der
Endnutzer Unternehmer ist gilt der Geschäftssitz des Garantiegebers als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Garantievereinbarung
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.