Förderung für Wärmepumpen ab 2024
Bis zu 21.000 Euro Zuschuss sind bei einem Heizungstausch für dich drin
Falls du darüber nachdenkst, deine alte Öl- oder Gasheizung in den Ruhestand zu schicken und stattdessen eine Wärmepumpe einzubauen, dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt. Seit Inkrafttreten des „Heizungsgesetzes“ am 1. Januar 2024 wirst du dabei finanziell großzügig unterstützt. Welche staatliche Förderung du in welcher Höhe mitnehmen kannst, erfährst du hier. Übrigens, befristet bis 31. August 2024 gilt: Du kannst den Heizungstausch sofort beauftragen und die Förderung rückwirkend bis zum 30. November 2024 bei der KfW beantragen. Stand 26.01.2024
Diese Ziele und Fristen findest du im neuen „Heizungsgesetz“ GEG
Seit Jahresbeginn 2024 gelten die Bestimmungen des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es regelt verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien für das Heizen. Soll heißen, jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet muss mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden oder einen Neubau außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen gilt die Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohner:innen spätestens nach dem 30. Juni 2028. Diese Fristen ermöglichen dir, die Wärmeplanung deiner Kommune in die Entscheidung für deine neue Heizung miteinzubeziehen.
Keine Austauschpflicht: Du bist nicht dazu verpflichtet, deine bestehende Öl- oder Gasheizung sofort zu tauschen – außer sie ist älter als 30 Jahre. Du kannst sie sogar problemlos reparieren lassen. Falls dies nicht mehr möglich ist, darfst du, solange es bei dir vor Ort noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, bis Mitte 2026 beziehungsweise 2028 weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Die folgenden Argumente sprechen in jedem Fall für eine Wärmepumpe:
- Die Preise für Öl und Gas werden über die Jahre weiter ansteigen.
- Fossile Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen.
- Du profitierst von der attraktiven staatlichen Förderung von Wärmepumpen.
- Eine Öl- oder Gasheizung ist bei weitem nicht so effizient wie eine Wärmepumpe.
Wichtig: In besonderen Härtefällen kannst du dich von den Anforderungen des GEG befreien lassen.
Das Wichstigste zur Wärmepumpen-Förderung
Die "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" regelt die entsprechenden Fördermöglichkeiten für die Sanierung deiner Heizung. Natürlich kannst du deine alte fossile Heizung auch durch andere Erneuerbare Technologien ersetzen, aber als Wärmepumpenexperten beschränken wir uns in diesem Beitrag auf die Wärmepumpe.
Die maximale Förderung von 70 Prozent der Kosten für eine neue Wärmepumpe setzt sich aus verschiedenen Boni zusammen, die addiert werden können.
- Du erhältst in jedem Fall eine Grundförderung von 30 Prozent der maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch in einem Bestandsgebäude.
- Dies gilt für jedes Wohn- und Nichtwohngebäude – egal, ob privat, gewerblich, gemeinnützig oder kommunal genutzt.
- Beträgt dein versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro und wird deine Immobilie von dir selbst genutzt, wirst du mit einem zusätzlichen Einkommens-Bonus von 30 Prozent gefördert.
- Für den Austausch deiner alten fossilen Heizung bis Ende 2028 kannst du dir weitere 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus sichern. Ab 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert, bis er 2037 entfällt.
- Einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 Prozent gibt es für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel wie Propan verwenden. In eigener Sache: Lerne unsere hocheffizienten Propan-Wärmepumpen kennen, die selbst im Altbau ohne aufwändige Sanierung dem Umstieg auf eine Erneuerbare Heiztechnik möglich machen.
- Die Fachplanung und Baubegleitung beim Heizungstausch in Ein- und Zweifamilienhäusern wird bei einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro mit 50 Prozent pro Kalenderjahr gefördert. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohnungen gelten folgende Fördersummen: maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr sind je Gebäude förderfähig, pro Wohnung bis 2.000 Euro. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 50 Prozent der Kosten.
- Zinsvergünstigter Ergänzungskredit bei der KfW: Hast du ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro und nutzt du deine Immobilie selbst, kannst du über deine Hausbank einen zinsvergünstigen Kredit für den Austausch deiner alten Heizung gegen eine Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dies ermöglicht dir, eventuelle Mehrkosten, die nach Abzug der Fördermittel bleiben, zu finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass du bereits eine Förderzusage hast.
Unterschiedliche Förderungen bei Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Vermietung
Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch sind grundsätzlich auf 30.000 Euro gedeckelt. Nutzt du deine Immobilie selbst, und erfüllst du alle Voraussetzungen, um durch die Kombination der Förderboni die maximal mögliche Förderung von 70 Prozent zu erreichen, kannst du dir also einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro sichern.
Vermietest du die Immobilie, für die du einen Heizungstausch planst, ist der Zuschuss auf 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro begrenzt.
In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten – das betrifft auch Eigentümergemeinschaften – sind die maximal förderfähige Kosten folgendermaßen gestaffelt (Mehrfamilienhäuser verfügen meist über Zentralheizungen, daher benötigt nicht jede Wohneinheit eine Wärmepumpenheizung):
- 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
Du kannst also, wie du an der Staffelung oben siehst, für die erste Wohneinheit bis zu 9.000 Euro Fördermittel beantragen. Kleines Rechenbeispiel: Für ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten beträgt die Obergrenze für die förderfähigen Kosten 113.000 Euro (30.000 + 5 * 15.000 + 8.000). Dies bedeutet, maximal wird die Sanierung der Heizung mit 33.900 Euro gefördert.
Wie können wir dir helfen?
WÄhle deinen Nächsten Schritt!
Kannst du auch eine Heizungsoptimierung fördern lassen?
Einzelmaßnahmen für effizientere Gebäude wie die Optimierung deiner bestehenden Heizung werden mit bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss gefördert. Dieser besteht aus einer Grundförderung von 15 Prozent plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA findest du Detailinformationen zu dieser Fördermaßnahme.
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans, im anderen Fall liegen sie bei 30.000 Euro.
- Förderung durch die BAFA, sofern das fossile Heizsystem nicht älter ist als 20
- Bis 20 Prozent Förderung der Maßnahmen bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als Ergebnis einer Energieberatung. Der Förderzuschuss für die Energieberatung wird direkt durch das beratende Unternehmen beantragt.
- Vor der Antragstellung muss eine Technische Projektbeschreibung (TBP) erstellt werden.
Los geht‘s! Der alpha innotec Förderservice hilft beim Förderantrag
Ab dem Jahr 2024 stellst du die Anträge für die Förderung deiner neuen Wärmepumpe oder den Ergänzungskredit ausschließlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW und nicht mehr über das BAFA. Dir schwirrt jetzt schon der Kopf? Zwar muss du selbst den Antrag stellen, aber unsere Fachpartnerbetriebe kümmern sich nicht nur um die Planung und Installation deiner neuen alpha innotec Wärmepumpe, sie nehmen dir auch den Papierkram ab. Im Hintergrund steht ihnen unser Förderservice-Team mit seiner ganzen Erfahrung zur Seite. Du kannst also ganz beruhigt sein.
Einen Überblick über die neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen findest du auf der Seite des BMWK.