Start Ratgeber Wissensquelle Wärmepumpe Wärmeplanungsgesetz und Wärmepumpen

Was haben das Wärmeplanungsgesetz und Wärmepumpen miteinander zu tun? Spoiler: jede Menge!

Zum Heizungsgesetz, genauer gesagt der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), hast du sicher schon einiges gehört oder gelesen hast. Die kleine, wesentlich unbekanntere Schwester, das kommunale Wärmeplanungsgesetz, ist ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes für dich zusammengetragen und klären auf, was die kommunale Wärmeplanung mit Wärmepumpen zu tun hat.

An der Wärmewende geht kein Weg vorbei

Quelle: BDEW-Studie: „Wie heizt Deutschland?“ 2023 | https://www.bdew.de/energie/studie-wie-heizt-deutschland/


Eine Studie des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zeigt, beim Heizungstausch in deutschen Häusern gibt es noch viel zu tun, um das erklärte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Rechnet man einen Großteil der Fernwärme mit ein, werden derzeit rund 85 Prozent der Heizungen in Deutschland mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl betrieben. Nahezu jeder zweite der 41,9 Millionen Haushalte heizt mit Gas, während etwa jeder vierte Haushalt auf Heizöl setzt. Diese Abhängigkeit von fossiler Wärme schadet nicht nur dem Klimaschutz, sie kann auch zu erheblichen Preisschwankungen und Versorgungsengpässen führen – die jüngste Energiekrise hat uns das mehr als deutlich vor Augen geführt.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung ein klares Ziel für die Wärmewende formuliert. Die Wärmeversorgung soll schrittweise auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Dafür wurden zwei große Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht: die Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, kurz Wärmeplanungsgesetz. Das GEG gibt zum Beispiel vor, dass alle neuen Heizungen in Neubaugebieten seit Januar 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude gelten andere Fristen. Eine hohe staatliche Förderung soll allen Menschen mit Hauseigentum den Heizungstausch und damit in den allermeisten Fällen den Umstieg auf eine Wärmepumpe ermöglichen.

Das Wärmeplanungsgesetz setzt hingegen in deiner Kommune an. Frei nach dem Motto „Kein Plan ist garantiert keine Lösung“ sollen mit dem Gesetz die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden, so das zuständige Bundesbauministerium. Dabei wird deine Stadt oder Gemeinde verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan auszuarbeiten. Warum muss die Wärmeplanung vor Ort in den Kommunen passieren? Anders als bei überregionalen Strom- und Gasnetzen sind Heizungen in Deutschland zum größten Teil dezentral pro Haus oder Wohnung installiert. Nur 15 Prozent unserer Wohnungen haben Zugriff auf Fernwärme. Dementsprechend kann auch die Wärmewende nur dezentral geplant und realisiert werden, denn jede Kommune verfügt über andere Wärmequellen – sei es Abwärme aus der Industrie, Umweltwärme aus der Kanalisation oder Geothermie.

Was versteht man unter einem kommunalen Wärmeplan?

Eine kommunale Wärmeplanung ermöglicht Städten und Gemeinden, ihre Wärmeversorgung strategisch und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten zu planen. Ziel ist es, den kosteneffizientesten Weg für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort in der Kommune zu finden.

Doch was genau beinhaltet die kommunale Wärmeplanung? Im Kern geht es darum, einen detaillierten Überblick über den aktuellen Wärmebedarf, die vorhandenen Wärmeerzeuger und die Energieinfrastruktur zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werden die Potenziale für erneuerbare Energie und unvermeidbare Abwärme analysiert – sei es die Nutzung von Geothermie, Solarthermie, Biomasse oder die Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen und Rechenzentren.

Die Auswirkungen des Wärmeplanungsgesetzes für deine Stadt oder Gemeinde:

  1. Planungspflicht: Alle Kommunen müssen Wärmepläne erstellen, wobei die Fristen nach Einwohnerzahl gestaffelt sind.
  2. Datennutzung: Kommunen können für die Wärmeplanung auf vorhandene Daten von Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern zurückgreifen. Du musst also selbst keine Daten erheben oder übermitteln.
  3. Finanzielle Unterstützung: Der Bund stellt bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro für die Kosten der Wärmeplanung bereit.
  4. Flexibilität für kleine Gemeinden: Orte unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren nutzen oder sich für eine gemeinsame Wärmeplanung zusammenschließen.

Wegweiser zur zukunftssicheren Heizlösung

Alles, was du wissen musst
um dich für eine zukunftssichere
Heizlösung zu entscheiden.
Hier herunterladen!

Auf dem Weg zur kommunalen Wärmeplanung: Schritte und Fristen

Um den Kommunen ausreichend Zeit für die Erstellung ihrer Wärmepläne zu geben, hat die Bundesregierung gestaffelte Fristen festgelegt. Für Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorliegen. Kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, ihre Pläne fertigzustellen. Dies sind die wichtigsten Eckpunkte des Wärmeplanungsgesetzes:

  1. Erstellung von Wärmeplänen: Jede Kommune muss einen Wärmeplan entwickeln, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung bis 2045 dekarbonisiert werden kann.
  2. Identifizierung von Potenzialen: Das Wärmeplanungsgesetz hilft dabei, alle erneuerbaren Quellen für die Erzeugung von Wärme in deiner Kommune zu erschließen.
  3. Wirtschaftliche Wärmeversorgung: Für verschiedene Gebiete wird die kostengünstigste Form der Versorgung mit erneuerbarer Wärme bestimmt - sei es durch Wärmenetze, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen.
  4. Koordinierte Netzentwicklung: Die für die Wärmeversorgung nötigen Netze (Wärme, Strom, Gas) werden aufeinander abgestimmt entwickelt.
  5. Klarer Zeitplan für die Umsetzung: Großstädte (über 100.000 Einwohner) haben für die Erstellung ihrer Wärmepläne eine Frist bis zum 30. Juni 2026, kleinere Kommunen eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Ab 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze mit mindestens 65% erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben werden, bestehende Wärmenetze müssen sich bis 2030 zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien speisen, bis 2040 zu 80 Prozent und bis 2045 zu 100 Prozent.

Wie können wir dir helfen?

WÄhle deinen Nächsten Schritt!

Bürgerbeteiligung: Mitsprache bei der Gestaltung der Wärmepläne

Die Weichenstellungen für die zukünftige Wärmeversorgung werden zwar von der Kommune bestimmt, doch sollen die Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Prozess der Wärmeplanung eingebunden werden. Das Gesetz sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit, von Energieversorgern, Trägern öffentlicher Belange, Großverbrauchern und Energiegemeinschaften vor. Auf diese Weise werden die langfristigen Entscheidungen gemeinsam diskutiert und die Akzeptanz für die geplanten Maßnahmen wird erhöht.

Die verschiedenen Wärmenetze: Chancen und Herausforderungen

Wärmenetze spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Wärmeplanung. Die klassische Nah- und Fernwärme, also die leitungsgebundene Versorgung von Gebäuden mit Wärme aus einem zentralen Kraft- oder Heizwerk kennen wir alle. Derzeit speisen sich diese sogenannten warmen Wärmenetze überwiegend aus fossiler Wärmeenergie. Zwar bieten sie ein enormes Potenzial für den Einsatz erneuerbarer Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme, aber die Umstellung ist alles andere als einfach. Erstens arbeiten sie mit Feuerungsanlagen und für die Umstellung auf erneuerbare Energien müssen entsprechend neue Wärmeerzeuger gebaut werden. Und zweitens verursachen sie hohe Wärmeverluste, da das Wärmeträgermedium mit Vorlauftemperaturen von rund 70 Grad Celsius zirkuliert.

Aus diesem Grund werden derzeit für viele Quartiere kalte Nahwärmenetze realisiert. Ein kaltes Wärmenetz arbeitet mit niedrigen Übertragungstemperaturen von rund 10 Grad Celsius. Über eine Ringleitung versorgt es die dezentral installierten Wärmepumpen. Als Hauptenergiequelle dient meist ein zentrales Erdwärmesonden- oder -kollektorfeld. Neben Erdwärme können auch Abwasser- und Grundwasserwärme, Umgebungsluft oder Solarthermie als Energiequellen genutzt werden. Da das Hochpumpen auf die benötigten Heiztemperaturen erst im Gebäude erfolgt, sind kalte Nahwärmenetze energetisch äußerst effizient. Wärmepumpen sind also nicht nur als stand-alone Heizung für dein Haus eine Option. Sie sind auch eine Schlüsseltechnologie, um intelligente Wärmenetze mit niedrigeren Übertragungstemperaturen und ohne fossile Heizsysteme betreiben zu können. Ein Mittelweg, der vor allem im Bestand gewählt wird, ist die mittelwarme Nahwärme. Hier wird die Wärmenergie mit Vorlauftemperaturen zwischen 35 und 55 Grad Celsius zentral bereitgestellt. Bestehende Verteilnetze können weitergenutzt werden, die Betriebskosten sinken und die Investitionskosten bleiben durch einen überschaubaren Modernisierungsaufwand für den Einbau einer leistungsfähigen Wärmepumpenanlage im Rahmen.

Neben Fernwärmenetzen und dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomassekesseln sieht das Gesetz eine weitere Option vor: die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten. In diesen Gebieten können die Betreiber einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorlegen.

Bessere Planungssicherheit bei Heizungsinvestitionen

Für zukünftige Immobilienbesitzerinnen und -besitzer bietet die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Orientierungshilfe. Durch die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten erhalten sie Klarheit darüber, welche Art der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet vorgesehen ist. Diese Informationen sind besonders wertvoll, wenn in den nächsten Jahren eine Investition in eine neue Heizungsanlage ansteht und die Entscheidung für eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz getroffen werden muss.

Wenn du deine Heizung schnellstmöglich tauschen willst, können wir dir nur den Rat geben, nicht zu warten, bis deine Kommune ihren Wärmeplan erstellt hat. Zum einen kannst du dir jetzt noch den vollen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent sichern. Ab 2028 wird er schrittweise sinken. Zum anderen ist ein Plan ja erst einmal nur ein Plan. Bis er umgesetzt ist und deine Heizung an ein Fernwärmenetz oder dezentrales Nahwärmenetz angebunden ist, geht unter Umständen noch einmal geraume Zeit ins Land. Eine neue Wärmepumpe macht dich bereits jetzt unabhängig von steigenden Öl- und Gaspreisen und zentralen Energie- und Wärmeversorgern, denn du heizt zu einem Drittel mit kostenloser Umweltenergie. Wir beraten dich gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.

PASSENDE RATGEBERARTIKEL ZUM THEMA WÄRMEPUMPE